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Bayer Leverkusen ist juristisch ein besonderer Fall in der Bundesliga. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christoph Reichwein/dpa)
Bayer Leverkusen ist juristisch ein besonderer Fall in der Bundesliga. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christoph Reichwein/dpa)
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Ausnahmen Leverkusen und Wolfsburg: DFL muss nachbessern

On 17. Juni 202517. Juni 2025

Bei der Prüfung der 50+1-Regel im deutschen Fußball hat das Bundeskartellamt die DFL zu Nachbesserungen aufgefordert – das betrifft vor allem Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg mit ihren Ausnahmegenehmigungen. Aber auch deren Bundesliga-Konkurrent RB Leipzig und Zweitligist Hannover 96 sind im Fokus.

Die Deutsche Fußball Liga müsse «bei der vorgeschlagenen Änderung der Bestandsschutzregeln für die vormaligen Förderklubs nachbessern, denn die europäische Rechtsprechung legt hier jetzt einen strengen Standard an», sagte Andreas Mundt als Präsident des Bundeskartellamtes.

Ein Ende des mittlerweile sieben Jahre laufenden Verfahrens ist aber in Sicht. Grundsätzlich habe die Bonner Behörde keine grundlegenden Bedenken, heißt es in deren Zwischenbescheid erneut. Man sei aber der Ansicht, dass die DFL «konkrete Maßnahmen vornehmen sollte, um in Zukunft eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen».

Die DFL, die betroffenen Vereine und Investoren hätten nun Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Danach beabsichtigt das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben, die Empfehlungen «zu finalisieren und das Verfahren dann einzustellen». Das DFL-Präsidium will sich zeitnah mit den Bewertungen befassen und sie «eingehend prüfen». 2018 hatte die DFL das Amt angerufen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

«Kein dauerhafter Bestandsschutz» für Wolfsburg und Leverkusen

Bereits 2023 hatten sich die DFL als Dachorganisation der 36 Proficlubs und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der umstrittenen 50+1-Regel verständigt. Diese gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.

Ausnahmen gibt es bisher für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. «Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EugH) erscheint es allerdings nicht mehr möglich, zu den bislang vorgeschlagenen Bedingungen einen dauerhaften Bestandsschutz für Vereine vorzusehen, die bereits eine Förderausnahme erhalten haben», heißt es in der Mitteilung des Kartellamts.

Leverkusen ist eng mit dem Chemiekonzern Bayer verbunden. Die langjährige Förderung bildete die Grundlage für eine Ausnahme von der 50+1-Regel, die nur dann gestattet wird, wenn ein Investor einen Verein mindestens 20 Jahre lang erheblich gefördert hat. Die Regel fand 1999 bei Leverkusen Anwendung.

Kartellamt nimmt DFL in die Pflicht

Volkswagen erhielt 2001 eine Ausnahme für den VfL Wolfsburg. 2015 gab es diese dann auch bei der TSG 1899 Hoffenheim, wo Mäzen Dietmar Hopp die Mehrheit in der Fußball-Spielbetriebs-GmbH übernahm – bis der Club Ende 2023 zur regulären 50+1-Struktur zurückkehrte.

«Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden», fordert Kartellamts-Chef Mundt.

«Klar ist: Der gesamte Ligaverband DFL e.V. wird Lösungen finden müssen, um die Regelung gemeinschaftlich abzusichern und zu stärken», sagte Hans-Joachim Watzke, Sprecher des DFL-Präsidiums, in einer Mitteilung. Die 50+1-Regel sei elementarer Bestandteil des deutschen Fußballs, man werde sich weiter für deren Schutz und Fortbestand einsetzen.

Wolfsburg sieht einen Kurswechsel von der Behörde. Das Bundeskartellamt habe seine bisherige Einschätzung zur 50+1-Regelung mit Förderausnahmen grundlegend revidiert, hieß es vom VfL. «Diese Kehrtwende und die nun vertretene Auffassung halten wir weder inhaltlich für überzeugend noch im Ergebnis für sachgerecht.» 

Die Leverkusener äußerten sich gegenüber dem «Kölner Stadt-Anzeiger» fast wortgleich und ergänzten: «Auch die für die Änderung der Rechtsansicht vorgebrachten EuGH-Urteile rechtfertigen den Kurswechsel nicht. Gemeinsam mit der DFL und allen relevanten Akteuren werden wir die Sach- und Rechtslage sorgfältig prüfen und behalten uns dabei sämtliche rechtliche Optionen vor.»

Offene Mitgliedschaft bei RB Leipzig gefordert

Mundt sprach indirekt auch die Fälle RB Leipzig und Hannover 96 an: «Maßgeblich wird erstens sein, dass die DFL bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans sorgt. Zweitens sollte die DFL sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen beachtet werden.»

RB Leipzig wird von vielen deutschen Fans kritisch gesehen. Denn die RasenBallsport Leipzig GmbH, an der die Red Bull GmbH zu 99 Prozent und der e.V. zu einem Prozent beteiligt sind, übernahm im Dezember 2014 die Lizenzspielerabteilung. Der eingetragene Verein hat die Stimmenmehrheit zur Wahrung der 50+1-Regel. Bei RB gibt es nur 23 stimmberechtigte Mitglieder. Wer Mitglied werden kann, bestimmt der Verein.

Beim Zweitligisten Hannover 96 herrscht seit Jahren ein Machtkampf zwischen dem Verein und der Kapitalseite. In dessen Mittelpunkt steht der langjährige Präsident und Geschäftsführer des ausgegliederten Profifußball-Bereichs, Martin Kind (81).

So wies die Vereinsführung den Unternehmer an, gegen den Einstieg eines Investors bei der DFL zu stimmen. Wie Kind tatsächlich bei der DFL-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 entschied, hat er bislang nicht verraten. Das Ergebnis und seine Meinung zu diesem Thema ließen aber darauf schließen, dass er sich der Weisung widersetzt habe.

Von Ulrike John und Claas Hennig, dpa
In NewsIn 2. Bundesliga , 50+1 , Bundesliga , DFL , Investoren im Fußball , Kartellamt

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