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  • EM-Stadionkletterer soll 12.076,93 Euro Polizeikosten zahlen
Der Kletterer hatte sich in der Dachkonstruktion des Stadions aufgehalten. Das Spiel war wegen eines Gewitters unterbrochen worden (Archivfoto) (Urheber/Quelle/Verbreiter: Marcus Brandt/dpa)
Der Kletterer hatte sich in der Dachkonstruktion des Stadions aufgehalten. Das Spiel war wegen eines Gewitters unterbrochen worden (Archivfoto) (Urheber/Quelle/Verbreiter: Marcus Brandt/dpa)
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EM-Stadionkletterer soll 12.076,93 Euro Polizeikosten zahlen

On 30. April 2025

Die Klettertour durch das Dach des Dortmunder Stadions beim EM-Achtelfinale im vergangenen Juni hat für einen damals 21-Jährigen aus Osnabrück ein teures Nachspiel: Die Polizei hat ihm nach eigenen Angaben einen Bescheid über 12.076,93 Euro für die Einsatzkosten zugeschickt. Insgesamt seien 108 Polizistinnen und Polizisten, darunter ein Spezialeinsatzkommando (SEK), beteiligt gewesen.

«Ein Großteil des Betrages entfällt mit 9.973,00 Euro auf die Personalkosten der Einsatzkräfte», sagte ein Sprecher der Polizei Dortmund zur Deutschen Presse-Agentur. Außerdem seien Kosten für die Überprüfung und Sicherstellung des Rucksacks durch Beamte des Landeskriminalamtes NRW sowie für den Einsatz des Polizeihubschraubers entstanden.

Kosten können per Gesetz in Rechnung gestellt werden

Der junge Mann musste bislang nur einen Strafbefehl über 1.050 Euro wegen Hausfriedensbruchs zahlen. Nun sollen auch die Einsatzkosten der Polizei hinzukommen, erklärte ein Polizeisprecher. Die Höhe sei vom Einzelfall abhängig.

Der Mann war beim EM-Viertelfinale zwischen Deutschland und Dänemark unter dem Stadiondach entdeckt worden. Laut «Spiegel» war er bereits am Vorabend hinaufgeklettert, um Fotos zu machen. Er gehört demnach zur «Roofer»-Szene, als zu Leuten, die in waghalsige Höhen klettern. Er sei im Oktober am Ulmer Münster erwischt worden.

Bei der Festnahme untersuchten Spezialisten des Landeskriminalamtes laut Polizeisprecher den Rucksack auf Sprengstoff und fanden eine Kameraausrüstung. Die Ermittlungen hätten bestätigt, dass der junge Mann «auf dem Dach Fotos aufnehmen wollte».

Betroffener kann gegen Bescheid klagen

Die Polizei gibt dem Betroffenen die Gelegenheit, «sich vor Erlass eines Gebührenbescheides zur Sache zu äußern». Der Anwalt des Osnabrückers kündigte im «Spiegel» bereits an, den Bescheid nicht zu akzeptieren. Die Sicherheitskräfte seien ja sowieso schon vor Ort gewesen. Laut Polizei kann der Mann Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichen. Auf Antrag sei aber auch «eine Ratenzahlung möglich.»

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) unterstützt die Entscheidung, dem jungen Mann die Kosten in Rechnung zu stellen. Es «ist absolut richtig und ein Warnsignal an alle, sich an die Spielregeln zu halten!»

In NewsIn EM , Nach Aktion in Dortmund

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