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Im Prozess gegen den ehemaligen DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge (M) darf ein wichtiger Zeuge momentan noch nicht aussagen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)
Im Prozess gegen den ehemaligen DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge (M) darf ein wichtiger Zeuge momentan noch nicht aussagen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)
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Schweigepflicht: Zeuge im DFB-Prozess sagt erneut nicht aus

On 17. Dezember 2025

Im Millionen-Prozess gegen den Deutschen Fußball-Bund hat das Landgericht Frankfurt die geplante Aussage eines wichtigen Zeugen bereits zum zweiten Mal verschieben müssen. Der ehemalige Steuerberater des Verbandes, Josef Heithausen, ist vom DFB weiterhin nicht von seiner Schweigepflicht entbunden worden.

Da Heithausen von der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler am fünften Verhandlungstag nicht wie vorgesehen befragt werden konnte, musste er gar nicht erst zu dem Termin erscheinen. Bereits Ende November war sein Zeugenauftritt geplatzt. 

Vorwurf der Steuerhinterziehung 

In dem Prozess muss sich der frühere DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung verantworten. Der Beschuldigte, der sich in dem Verfahren erstmals am 12. Januar kommenden Jahres äußern will, wies die Vorwürfe über seine Anwälte energisch zurück. 

Dem 54 Jahre alten Osnabrügge wird vorgeworfen, durch eine falsche Zuordnung der DFB-Einnahmen aus der Bandenwerbung für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Dem Verband war wegen der Bandenwerbung-Affäre vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit für die betroffenen Jahre 2014 und 2015 aberkannt worden. Der DFB hat dagegen Einspruch erhoben.

In NewsIn DFB , Steuerverfahren

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