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Freispruch vor dem Landgericht für den ehemaligen DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge (M). (Archivbild) (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)
Freispruch vor dem Landgericht für den ehemaligen DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge (M). (Archivbild) (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)
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Viele Millionen zurück? Freispruch für Ex-DFB-Schatzmeister

On 4. Februar 2026

Freispruch für den einstigen Schatzmeister, Hoffnung auf eine Millionensumme für den Verband: Fünf Jahre nach einer Razzia in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist der Prozess gegen den letzten verbliebenen Angeklagten mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Stephan Osnabrügge wurde in dem Verfahren um Einnahmen aus Bandenwerbung vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall nicht bestraft.

«Dieser Freispruch ist eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung», sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Distler. «Stephan Osnabrügge ist zum Spielball zwischen DFB und Finanzbehörden geworden.» Der DFB wurde als sogenannter Nebenbeteiligter ebenfalls freigesprochen.

Osnabrügge war am Tag des Urteils sehr emotional, kämpfte mit den Tränen. Ihm war vorgeworfen worden, durch eine falsche Zuordnung der DFB-Einnahmen aus der Bandenwerbung der Nationalmannschaft für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Der 55-Jährige war von April 2016 bis März 2022 Schatzmeister des Verbandes. 

DFB hatte für zwei Jahre Gemeinnützigkeit verloren

Wegen der Bandenwerbung-Affäre war dem DFB vom Finanzamt Frankfurt die Gemeinnützigkeit für die betroffenen Jahre aberkannt worden – mit schwerwiegenden finanziellen Folgen. Der Verband hat dagegen Einspruch erhoben; das Verwaltungsverfahren läuft noch. 

Der DFB hegt nun Hoffnungen, die bereits errichteten 31 Millionen Euro an Steuernachzahlungen für 2014 und 2015 zurückzubekommen. Sollte der Einspruch erfolglos bleiben, bliebe dem Verband der Gang vors hessische Finanzgericht in Kassel. 

DFB fordert Politik zum Handeln auf

Der DFB fordert die hessische Landespolitik auf, die sich «auch aus den Worten des Gerichts» ergebenen Vorwürfe umfassend aufzuklären. «Als Resultat bleibt: Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung haben jahrelang ein Strafverfahren fortgeführt und zur Anklage gebracht, obwohl die Vorwürfe schon vor Jahren vom DFB entkräftet worden waren», hieß es in einer Mitteilung. Die Behörde habe durch unverhältnismäßige Durchsuchungsmaßnahmen eine voreingenommene Haltung gezeigt. Dabei seien auch erhebliche Steuermittel aufgewendet worden.

Grindel und Curtius hatten für Verfahrenseinstellung bezahlt

Neben Osnabrügge waren ursprünglich unter anderem auch der ehemalige Präsident Reinhard Grindel und der frühere Generalsekretär Friedrich Curtius angeklagt. Sie hatten sich durch Zahlungen von 80.000 Euro bzw. 20.000 Euro auf eine Einstellung des Verfahrens eingelassen. 

Osnabrügge hatte die Vorwürfe stets über seine Anwälte zurückgewiesen und kämpfte vor Gericht um seine Reputation. Er äußerte sich zum Abschluss erstmals selbst. Der Anwalt aus Bonn sprach über die schwere Zeit in seinem Leben und attackierte die Behörde: «Die Staatsanwaltschaft spielt mit der Existenz von Menschen. Wie schnell man als Unschuldiger in so eine Situation geraten kann, in Deutschland, im 21. Jahrhundert – das ist dramatisch.»

Über seiner Familie liege seit 2020 eine «graue Wolke». Seine bittere Erkenntnis schon vor dem Urteil: «Der Skandal macht die Schlagzeilen, nicht der Freispruch.» Sogar die Staatsanwaltschaft hatte für Freispruch für Osnabrügge und DFB plädiert.

Durchsuchungen beim DFB und in Häusern von Funktionären

Die Affäre war mit einer spektakulären Razzia beim DFB in der Frankfurter Otto-Fleck-Schneise öffentlich geworden: Die Beamten – teilweise mit Maschinenpistolen – marschierten am 7. Oktober 2020 in der DFB-Zentrale auf. Auch Wohnungen und Häuser von einem halben Dutzend ehemaliger DFB-Funktionäre wurden durchsucht. Insgesamt waren 200 Beamte im Einsatz.

Von Ulrike John und Christian Kunz, dpa
In NewsIn Bandenwerbung-Affäre , DFB

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