Während der Fußball-Weltmeisterschaft im November und Dezember ist in Deutschland Public Viewing im Freien auch nach 22 Uhr möglich. Das beschloss das Bundeskabinett per Verordnung. Mit der Ausnahme von den sonst geltenden Lärmschutzregeln dürfen Kommunen Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen. Hintergrund ist […]