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Anwar El Ghazi darf das Gehalt von seinem Ex-Club behalten - das Landesarbeitsgericht hat die Berufung von Mainz 05 zurückgewiesen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)
Anwar El Ghazi darf das Gehalt von seinem Ex-Club behalten - das Landesarbeitsgericht hat die Berufung von Mainz 05 zurückgewiesen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)
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Mainz 05 verliert Rechtsstreit mit Ex-Spieler El Ghazi

On 12. November 2025

Mainz 05 ist nach eigenen Angaben mit seiner Berufung im Fall Anwar El Ghazi gescheitert. «Wir haben die Entscheidung des Gerichtes zu akzeptieren, das in dem Verhalten und Handeln unseres Arbeitnehmers nach dem abscheulichen Attentat der Hamas in 2023 keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung gesehen hat», erklärte Stefan Hofmann, der Vereins- und Vorstandsvorsitzende des Fußball-Bundesligisten. 

Der Club hatte dem mittlerweile 30 Jahre alten El Ghazi nach einem propalästinensischen Instagram-Post nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober gekündigt. Das Arbeitsgericht hatte im Juli die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, Mainz war vor das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht gezogen – und kassierte eine Abfuhr.

Fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt

Die Kammer, die nicht für eine Stellungnahme erreichbar war, habe die Posts objektiv ausgelegt und sei in der erforderlichen Interessenabwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesem Fall die Meinungsfreiheit gegenüber den Arbeitgeberinteressen überwiege. Eine fristlose Kündigung sei folglich nicht gerechtfertigt gewesen, hieß es in der Mitteilung.

«Inhaltlich halten wir allerdings an unserer Position fest: Auf Basis der Werte und Überzeugungen, die Mainz 05 ausmachen, ist eine Weiterbeschäftigung von Personen, die sich im fundamentalen Widerspruch zu eben jenen äußern und verhalten auch in Zukunft ausgeschlossen», erklärte Hofmann.

In NewsIn Bundesliga , FSV Mainz 05 , Fußball-Bundesliga , Prozesse

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